Ist eine Zustimmung des UN-Sicherheitsrates und seiner ständigen Mitglieder erforderlich, um eine parlamentarische Versammlung einzurichten?

Eine Zustimmung des UN-Sicherheitsrates und seiner ständigen Mitglieder ist nur er­forder­lich, wenn zur Einrichtung der Versam­mlung die UN-Charta geändert werden soll. Wenn die Versammlung von der Generalver­sammlung nach Artikel 22 der UN-Charta als Nebenorgan oder auf der Grundlage eines neuen völkerrechtlichen Vertrages eingerichtet würde, wäre dies nicht erforderlich.

Ist eine Änderung der UN-Charta erforderlich, um eine parlamentarische Versammlung einzurichten?

Es ist möglich, die Versammlung ohne eine Änderung der UN-Charta einzurichten. Wenn die Versammlung von der Generalver­sammlung nach Artikel 22 der UN-Charta als Nebenorgan oder auf der Grundlage eines neuen völkerrechtlichen Vertrages eingerichtet würde, wäre eine Änderung der UN-Charta nicht erforderlich.

Wie kann eine parlamentarische Versammlung bei der UNO eingerichtet werden?

Eine Parlamentarische Versammlung bei der UNO könnte erstens durch eine Abstimmung der UN-Generalversammlung nach Artikel 22 der UN-Charter als Nebenorgan eingerichtet werden. Zweitens könnte die Versammlung auf der Grundlage eines zwischenstaatlichen Vertrages als neue völkerrechtliche Institution ins Leben gerufen werden. Mit einem Abkommen könnte sie dann mit der UNO verbunden werden. Drittens könnte die Versammlung im Zuge einer Reform der UN-Charta direkt in der Satzung verankert werden.