In welchem Verhältnis würde die Parlamentarierversammlung zur Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation stehen?
Die Parlamentarierversammlung soll auch gegenüber der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation mit Beratungs- und Informationsrechten, später auch mit Kontroll- und Mitentscheidungsrechten ausgestattet werden. Die Weltbankgruppe und der Internationale Währungsfonds zählen zwar als Sonderorganisationen der Vereinten Nationen zum UN-System, sie sind aber, ebenso wie die Welthandelsorganisation, rechtlich selbstständige völkerrechtliche Organisationen. Daher müssen die Rechte der Parlamentarierversammlung nach ihrer Etablierung vertraglich bzw. durch eine Änderung der Satzungen der drei Organisationen verankert werden. Zur Befassung mit diesen und anderen Institutionen könnte die Versammlung Ausschüsse einrichten.