Ist eine Änderung der UN-Charta erforderlich, um eine parlamentarische Versammlung einzurichten?

Es ist möglich, die Versammlung ohne eine Änderung der UN-Charta einzurichten. Wenn die Versammlung von der Generalver­sammlung nach Artikel 22 der UN-Charta als Nebenorgan oder auf der Grundlage eines neuen völkerrechtlichen Vertrages eingerichtet würde, wäre eine Änderung der UN-Charta nicht erforderlich.