Ist eine Änderung der UN-Charta erforderlich, um eine parlamentarische Versammlung einzurichten?
Es ist möglich, die Versammlung ohne eine Änderung der UN-Charta einzurichten. Wenn die Versammlung von der Generalversammlung nach Artikel 22 der UN-Charta als Nebenorgan oder auf der Grundlage eines neuen völkerrechtlichen Vertrages eingerichtet würde, wäre eine Änderung der UN-Charta nicht erforderlich.
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