Ist eine Zustimmung des UN-Sicherheitsrates und seiner ständigen Mitglieder erforderlich, um eine parlamentarische Versammlung einzurichten?
Eine Zustimmung des UN-Sicherheitsrates und seiner ständigen Mitglieder ist nur erforderlich, wenn zur Einrichtung der Versammlung die UN-Charta geändert werden soll. Wenn die Versammlung von der Generalversammlung nach Artikel 22 der UN-Charta als Nebenorgan oder auf der Grundlage eines neuen völkerrechtlichen Vertrages eingerichtet würde, wäre dies nicht erforderlich.