Könnte sich eine parlamentarische Versammlung bei der UNO in nationale Angelegenheiten einmischen? » Campaign for a UN Parliamentary Assembly
 

Könnte sich eine parlamentarische Versammlung bei der UNO in nationale Angelegenheiten einmischen?

Die Parlamentarierversammlung wäre ein Teil der UNO. Die Vorschriften der UN-Charta würden auch für die Versammlung gelten. Dies gilt insbesondere für Art. 2 Ziff. 7 und Art. 12 UN-Charta. Nach Art. 2 Ziff. 7 UN-Charta sind die Vereinten Nationen nicht befugt, in „Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören“ einzugreifen. Den Beratungen der Versammlung wären somit solche Fragen entzogen, die nach UN-üblichen Standards als Einmischung in die nationale Souveräntität der UN-Mitglieder zu verstehen wären.