Könnte sich eine parlamentarische Versammlung bei der UNO in nationale Angelegenheiten einmischen?
Die Parlamentarierversammlung wäre ein Teil der UNO. Die Vorschriften der UN-Charta würden auch für die Versammlung gelten. Dies gilt insbesondere für Art. 2 Ziff. 7 und Art. 12 UN-Charta. Nach Art. 2 Ziff. 7 UN-Charta sind die Vereinten Nationen nicht befugt, in „Angelegenheiten, die ihrem … Könnte sich eine parlamentarische Versammlung bei der UNO in nationale Angelegenheiten einmischen? weiterlesen
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