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Mit welchen Themen könnte sich die Parlamentarierversammlung befassen?

Die Parlamentarierversammlung sollte sich wie die UN-Generalversammlung auch mit allen relevanten internationalen Fragen befassen dürfen. Für die UN-Generalver­sammlung ist das in Artikel 10 der UN-Charta geregelt. Dort heißt es, dass die Generalversammlung alle Fragen und Angelegenheiten erörtern kann, „die in den Rahmen dieser Charta fallen oder Befugnisse und Aufgaben eines in dieser Charta vorgesehenen Organs betreffen“.