Wie können die Menschen aus Ländern ohne demokratische Wahlen in der Parlamentarierversammlung vertreten werden?
Da es sonst keine andere Möglichkeit gibt, sollen auch Länder, in denen es keine oder keine hinreichend allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche, geheime und faire Wahlen gibt, in der Versammlung durch Abgeordnete vertreten sein dürfen, solange diese vom verfassungsmäßig verankerten nationalen Parlament oder durch Direktwahlen gewählt wurden. Eine Ernennung durch die Regierung wäre in jedem Fall unzulässig. Ein pauschaler Ausschluss aller Abgeordneten eines Landes aus der Versammlung könnte auch die Opposition treffen und der entsprechenden Regierung deshalb sogar entgegenkommen.