Die Einrichtung einer Parlamentarierversammlung würde den Charakter der UNO als einer Organisation ihrer Mitgliedsstaaten nicht ändern. Die Zusammensetzung der existierenden Gremien und Organe der UNO aus Vertretern der Mitgliedsstaaten würde nicht tangiert. Die Versammlung wäre ein zusätzliches Organ.
Häufige Fragen und Antworten
Einführende Fragen
Einführende Fragen
In zahlreichen regionalen Regierungsorganisationen gibt es parlamentarische Versammlungen, zum Beispiel beim Europarat, bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der NATO, bei der Afrikanischen Union oder beim südamerikanischen Staatenverbund Mercosur. Darüber hinaus können aus der Entwicklung des Europäischen Parlaments wichtige Lehren gezogen werden.
Die UNO ist ein Zusammenschluss nationaler Mitgliedsstaaten. Weil nur die Spitzenvertreter und Beamten der Regierungen der Mitgliedsstaaten in den UN-Gremien vertreten sind, entsteht ein Demokratiedefizit. Die Exekutive kann das breite politische Meinungsspektrum eines Landes nicht allein abbilden. Zudem hat jeder Mitgliedsstaat unabhängig von seiner Bevölkerungszahl immer eine Stimme. Eine demokratische Repräsentation der Weltbevölkerung ist so nicht gewährleistet.
Der Zweck einer parlamentarischen Versammlung bei der UNO ist es, die Bürgerinnen und Bürger der UN-Mitgliedsstaaten durch gewählte Abgeordnete in politische Verhandlungen und Entscheidungen auf der globalen Ebene einzubinden und die Bürokratie internationaler Regierungsorganisationen unabhängig zu kontrollieren. Die Versammlung soll eine demokratische, unabhängige und repräsentative Stimme der Weltöffentlichkeit sein.
Die UNO und die zahlreichen Organisationen der UN-Familie wie das Kinderhilfswerk UNICEF oder das Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind der Dreh- und Angelpunkt für die internationale Zusammenarbeit. Mit einer parlamentarischen Versammlung sollen die Arbeit und die Entscheidungen der UN bürgernäher, demokratischer und transparenter gemacht werden.
In einer parlamentarischen Versammlung kommen Abgeordnete nationaler Parlamente zusammen. Es handelt sich meist um ein Organ einer internationalen Organisation, in deren Gremien sonst nur die nationalen Regierungen und ihre Beamten vertreten sind. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates ist die älteste Versammlung dieser Art.
Mehrwert und politische Relevanz
Mehrwert und politische Relevanz
Die Abgeordneten in der parlamentarischen Versammlung würden sich über nationale Grenzen hinweg nach politischer Überzeugung gruppieren und so transnationale Identität schaffen. Sie müssten weniger diplomatische Rücksichten nehmen, könnten das gemeinsame Menschheitsinteresse vertreten und als unabhängige Volksvertreter bessere Kontrolle über die UN-Arbeit ausüben.
Beschlüsse der Versammlung hätten aufgrund der Sitzstaffelung und der transnationalen politischen Zusammenarbeit der Abgeordneten hohe symbolische Legitimität, Akzeptanz und Aussagekraft. Ihre Einbeziehung in internationale Entscheidungen würde diese daher effektiver machen.
Die Versammlung könnte unabhängige demokratische Kontrolle ausüben, indem sie mit Frage-, Informations- und Zitierrechten gegenüber den Beamten der UN-Bürokratie ausgestattet wird. Die Versammlung könnte beispielsweise Untersuchungsausschüsse einrichten und im Zusammenwirken mit dem Office of Internal Oversight Services parlamentarische Untersuchungen durchführen, um Betrugs-, Korruptions- und Verschwendungsvorwürfen innerhalb des UN-Systems nachzugehen und diese aufzuklären.
Indem sich die Abgeordneten in der Versammlung nach ihrer politischen Überzeugung statt nach ihrer nationalen Herkunft organisieren, würde transnationaler Dialog und damit friedliche internationale Zusammenarbeit gefördert. Abgeordnete mit den gleichen politischen Sichtweisen und Interessen könnten sich grenzüberschreitend solidarisieren. Sie wären im Gegensatz zu den Regierungen freier darin, nationale Interessen mit gemeinsamen transnationalen Interessen abzuwägen.
Eine parlamentarische Versammlung würde auch oppositionellen Abgeordneten bei der UNO eine Stimme geben. Durch ihr internationales Amt könnten sie die internationale Öffentlichkeit besser erreichen, ihre Stellung im Heimatland würde gestärkt und die Beschneidung ihrer Rechte durch die Regierung erschwert. Bei Abgeordneten, die einer autokratischen Regierung nahestehen, könnte die Erfahrung in der Versammlung und die Zusammenarbeit mit anderen Abgeordneten aus demokratischen Ländern einen demokratisierenden Einfluß auf sie ausüben. Die Parlamentarierversammlung würde die die Glaubwürdigkeit der UNO bei der Förderung nationaler Demokratisierung stärken. Die Versammlung könnte auch als solche aktiv mitwirken, etwa durch die Entsendung von Wahlbeobachtern.
Die Parlamentarierversammlung könnte einen eigenen Ausschuss für Menschenrechte einrichten. Dieser Ausschuss wäre dem direkten Einfluss der Regierungen entzogen. Anders als Regierungsvertreter etwa im Human Rights Council müssten die unabhänigen Abgeordneten der Versammlung weniger Rücksicht auf die diplomatischen Beziehungen ihres Landes nehmen und könnten daher Menschenrechtsverletzungen offener zur Sprache bringen. Auch die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen zu bestimmten Situationen wäre denkbar. Die Versammlung könnte zudem mit dem Recht ausgestattet werden, den Sicherheitsrat auf gefährliche Situationen aufmerksam zu machen. Im Falle von Völkermord oder anderen schwersten Menschenrechtsverletzungen könnte die Versammlung der Weltöffentlichkeit eine starke Stimme geben.
In der Parlamentarierversammlung würde eine andere politische Dynamik herrschen als in den Regierungsgremien und –konferenzen der UN. Die Abgeordneten wären überwiegend unabhängig, viele würden der nationalen Opposition angehören und sie würden sich in transnationalen politischen Fraktionen organisieren. Die Versammlung und ihre Abgeordneten wären daher freier darin, gemeinsame globale Lösungen zu entwickeln und nationale Partikularinteressen weniger stark zu gewichten. Durch Beschlüsse und Empfehlungen könnte die Versammlung moralischen Druck auf die Regierungen ausüben.
Indigene und Minderheitenvertreter könnten über den regulären Wahlvorgang der Versammlung als Abgeordnete gewählt werden. Zum anderen könnte eine bestimmte Anzahl von Sitzen, die über ein spezielles Verfahren zu besetzen wären, für Minderheitenvertreter und Indigene reserviert werden. Die Versammlung könnte davon abgesehen einen Ausschuss für Indigene und Minderheitenfragen bilden und dadurch Öffentlichkeit schaffen.
Die Parlamentarierversammlung soll starke und innovative Verfahren vorsehen, die es der Zivilgesellschaft ermöglichen, sich in ihre Beratungen einzubringen. Dies könnte zum Beispiel durch öffentliche Anhörungen der Ausschüsse und Unterausschüsse geschehen. Es ist zudem denkbar, dass die Ausschüsse zeitlich begrenzt zusätzliche beratende, aber nicht stimmberechtigte Mitglieder kooptieren. Dies könnten beispielsweise Vertreter fachlich relevanter Nichtregierungsorganisationen sein. Zudem können sich zivilgesellschaftliche Organisationen an die Abgeordneten direkt wenden. Auf diese Weise würde es die Parlamentarierversammlung der Zivilgesellschaft ermöglichen, sich besser Gehör zu verschaffen. Diese Funktion wäre komplementär zu den existierenden Formen der Einbeziehung im UN-System.
Mit den Abgeordneten der Parlamentarierversammlung haben die Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner für globale Belange. Sie können den für ihr Land bzw. für ihren Wahlkreis zuständigen Abgeordneten kontaktieren. Im Falle von Direktwahlen können die Wählerinnen und Wähler selbst unmittelbar mitentscheiden, wer sie weltweit vertreten soll.
Verhältnis zu anderen Institutionen
Verhältnis zu anderen Institutionen
Die UN-Generalversammlung ist ein in der UN-Satzung verankertes Hauptorgan der Weltorganisation, in der die Regierungen der UN-Mitgliedsstaaten alle mit einer Stimme vertreten sind. Die vorgeschlagene Parlamentarierversammlung wäre als ein neues Nebenorgan die unmittelbare Vertretung der Weltbevölkerung, in der die Anzahl der Sitze gestaffelt wäre. In der Versammlung wären auch oppositionelle Abgeordnete vertreten. Sie würde ein breiteres politisches Spektrum abbilden.
Die vorgeschlagene Parlamentarierversammlung hätte anfangs gegenüber der UNO und den Organisationen der UN-Familie hauptsächlich eine beratende und kontrollierende Funktion und wäre voraussichtlich zunächst aus nationalen und regionalen Abgeordneten zusammengesetzt. Ein Weltparlament dagegen wird als ein Gremium verstanden, das weltweit verbindliche Gesetze verabschieden kann und dessen Abgeordnete direkt gewählt werden. Die Parlamentarierversammlung wäre der erste kleine Schritt auf dem langfristigen Weg hin zu einem Weltparlament.
Die Parlamentarierversammlung soll auch gegenüber der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation mit Beratungs- und Informationsrechten, später auch mit Kontroll- und Mitentscheidungsrechten ausgestattet werden. Die Weltbankgruppe und der Internationale Währungsfonds zählen zwar als Sonderorganisationen der Vereinten Nationen zum UN-System, sie sind aber, ebenso wie die Welthandelsorganisation, rechtlich selbstständige völkerrechtliche Organisationen. Daher müssen die Rechte der Parlamentarierversammlung nach ihrer Etablierung vertraglich bzw. durch eine Änderung der Satzungen der drei Organisationen verankert werden. Zur Befassung mit diesen und anderen Institutionen könnte die Versammlung Ausschüsse einrichten.
Die Parlamentarierversammlung würde die Arbeit des UN-Sicherheitsrates und der UN-Generalversammlung als beratendes Organ ergänzen. Vorgeschlagen wird unter anderem, dass die Versammlung der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat zur weiteren Beratung Empfehlungen unterbreiten kann. Die Parlamentarierversammlung könnte darüber hinaus an Entscheidungen der UN-Generalversammlung beteiligt werden, zum Beispiel bei der Verabschiedung des UN-Haushalts oder bei der Wahl des UN-Generalsekretärs. Langfristig, im Zuge einer umfassenden UN-Reform, könnten die Generalversammlung und die Parlamentarierversammlung zwei Kammern eines Weltparlaments bilden.
Die vorgeschlagene Parlamentarierversammlung hätte anfangs gegenüber der UNO und den Organisationen der UN-Familie hauptsächlich eine beratende und kontrollierende Funktion und wäre voraussichtlich zunächst aus nationalen und regionalen Abgeordneten zusammengesetzt. Ein Weltparlament dagegen wird als ein Gremium verstanden, das weltweit verbindliche Gesetze verabschieden kann und dessen Abgeordnete direkt gewählt werden. Die Parlamentarierversammlung wäre der erste kleine Schritt auf dem langfristigen Weg hin zu einem Weltparlament.
Die UN-Generalversammlung ist ein in der UN-Satzung verankertes Hauptorgan der Weltorganisation, in der die Regierungen der UN-Mitgliedsstaaten alle mit einer Stimme vertreten sind. Die vorgeschlagene Parlamentarierversammlung wäre als ein neues Nebenorgan die unmittelbare Vertretung der Weltbevölkerung, in der die Anzahl der Sitze gestaffelt wäre. In der Versammlung wären auch oppositionelle Abgeordnete vertreten. Sie würde ein breiteres politisches Spektrum abbilden.
Rechte und Kompetenzen
Rechte und Kompetenzen
Nationale Souveränität als die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ist faktisch bereits eingeschränkt, denn in der Weltgesellschaft müssen viele politische Fragen notwendig grenzüberschreitend geregelt werden. Ein Weltparlament würde die staatsbürgerliche Autonomie stärken, indem es den Bevölkerungen ermöglicht, sich auf demokratische Weise direkt an internationalen Entscheidungen zu beteiligen. Dabei sollten nach dem Prinzip der Subsidiarität nur solche Fragen global geregelt werden, die auch nur global effektiv gelöst werden können.
Die Rechte einer Parlamentarierversammlung könnten schrittweise ausgebaut werden. Vorgeschlagen wurde beispielsweise (1) das Recht, Fragen an den UN-Generalsekretär und Spitzenbeamte der Organisationen des UN-Systems stellen zu dürfen, (2) Lesungen abhalten zu dürfen zu Resolutionsentwürfen der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrates mit dem Recht, Änderungsvorschläge unterbreiten zu können, (3) die Mitwirkung an der Verabschiedung der Haushalte der UN-Kernorganisation und anderer Organisationen des UN-Systems, (4) eine Mitentscheidung bei der Wahl des UN-Generalsekretärs und anderer Spitzenbeamter des UN-Systems, (5) das Recht, den Sicherheitsrat auf Situationen aufmerksam zu machen oder (6) das Recht, dem Internationalen Gerichtshof Rechtsfragen zu unterbreiten.
Die Versammlung könnte prinzipiell mit allen Rechten und Kompetenzen ausgestattet werden, über die auch die UN-Generalversammlung verfügt. Bei einer Änderung der UN-Charta könnten darüber hinaus gehende Rechte und Kompetenzen festgeschrieben werden. Am Anfang könnte die Versammlung überwiegend mit beratenden Funktionen ausgestattet werden. In weiteren Schritten sollte sie echte Informations-, Teilhabe- und Kontrollrechte bekommen, mit dem Ziel, sich zu einem Hauptorgan zu entwickeln, das die UN-Generalversammlung ergänzt.
Die Parlamentarierversammlung wäre ein Teil der UNO. Die Vorschriften der UN-Charta würden auch für die Versammlung gelten. Dies gilt insbesondere für Art. 2 Ziff. 7 und Art. 12 UN-Charta. Nach Art. 2 Ziff. 7 UN-Charta sind die Vereinten Nationen nicht befugt, in „Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören“ einzugreifen. Den Beratungen der Versammlung wären somit solche Fragen entzogen, die nach UN-üblichen Standards als Einmischung in die nationale Souveräntität der UN-Mitglieder zu verstehen wären.
Die Parlamentarierversammlung sollte sich wie die UN-Generalversammlung auch mit allen relevanten internationalen Fragen befassen dürfen. Für die UN-Generalversammlung ist das in Artikel 10 der UN-Charta geregelt. Dort heißt es, dass die Generalversammlung alle Fragen und Angelegenheiten erörtern kann, „die in den Rahmen dieser Charta fallen oder Befugnisse und Aufgaben eines in dieser Charta vorgesehenen Organs betreffen“.
Rechtliche Fragen zur Etablierung
Rechtliche Fragen zur Etablierung
Eine Zustimmung des UN-Sicherheitsrates und seiner ständigen Mitglieder ist nur erforderlich, wenn zur Einrichtung der Versammlung die UN-Charta geändert werden soll. Wenn die Versammlung von der Generalversammlung nach Artikel 22 der UN-Charta als Nebenorgan oder auf der Grundlage eines neuen völkerrechtlichen Vertrages eingerichtet würde, wäre dies nicht erforderlich.
Es ist möglich, die Versammlung ohne eine Änderung der UN-Charta einzurichten. Wenn die Versammlung von der Generalversammlung nach Artikel 22 der UN-Charta als Nebenorgan oder auf der Grundlage eines neuen völkerrechtlichen Vertrages eingerichtet würde, wäre eine Änderung der UN-Charta nicht erforderlich.
Eine Parlamentarische Versammlung bei der UNO könnte erstens durch eine Abstimmung der UN-Generalversammlung nach Artikel 22 der UN-Charter als Nebenorgan eingerichtet werden. Zweitens könnte die Versammlung auf der Grundlage eines zwischenstaatlichen Vertrages als neue völkerrechtliche Institution ins Leben gerufen werden. Mit einem Abkommen könnte sie dann mit der UNO verbunden werden. Drittens könnte die Versammlung im Zuge einer Reform der UN-Charta direkt in der Satzung verankert werden.
Sitz, Arbeitsweise und Finanzierung
Sitz, Arbeitsweise und Finanzierung
Die Organisationen und Aktivitiäten der UN werden typischerweise durch gestaffelte Beiträge der Mitgliedsstaaten und durch freiwillige Beiträge derselben finanziert. Die parlamentarische Versammlung bei der UNO sollte idealerweise aus dem regulären Haushalt der UN getragen werden, also von den Mitgliedsstaaten. Der Haushalt müsste entsprechend erweitert werden. Darüber hinaus sollte es der Versammlung unter klar definierten Kriterien möglich sein, auch Beiträge von nichtstaatlichen Institutionen und von Individuen zu akzeptieren. Über die Verwendung der Mittel sollte die Parlamentarierversammlung auf der Grundlage ihrer Statuten weitgehend autonom entscheiden können.
Die möglichen Kosten der Versammlung hängen von vielen wichtigen Parametern ab, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl der Abgeordneten, die Besoldung der Abgeordneten und ihrer möglichen Mitarbeiter, die Größe der Hauptverwaltung, die Häufigkeit, Länge und die Sitzungsorte der Plenartagungen, der Ausschüsse sowie der Unterausschüsse oder der Umfang der nötigen Übersetzungsdienste. Um konkrete Zahlen nennen zu können, müssten detaillierte Szenarien erstellt werden, in denen diese und andere Parameter festgelegt und variiert werden. Dieser Aufgabe sollte sich idealerweise ein unabhängiges von der UNO selbst eingerichtetes internationales Expertengremium annehmen.
Plenartagungen könnten regelmäßig am Hauptsitz oder abwechselnd in den unterschiedlichen Weltregionen durchgeführt werden. Weltweit wechselnde Tagungsorte könnten sollten in jedem Fall für die kleineren Sitzungen der Fachausschüsse und ihrer Unterausschüsse vorgesehen werden. Dies würde dazu beitragen, die Arbeit der Versammlung jeweils der entsprechenden Region näherzubringen und würde zu einer globaleren Perspektive der Abgeordneten beitragen.
Es ist zu unterscheiden zwischen den Plenartagungen aller Abgeordneten und von Sitzungen der spezialisierten Fachausschüsse und deren Unterausschüsse, an denen nur die Ausschussmitglieder teilnehmen würden. Plenartagungen könnten anfangs ein Mal jährlich oder auch nur alle zwei Jahre für wenige Wochen parallel zur Generaldebatte der UN-Generalversammlung jeweils im September stattfinden. Die Plenarsitzungen der Versammlung würden in den Ausschüssen vorbereitet werden, die flexibler und häufiger tagen könnten.
Die Frage, wo die parlamentarische Versammlung ihren Haupt- und Verwaltungssitz haben wird, ist offen. Die Antwort wird zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Einrichtung der Versammlung vorbehalten bleiben und auch davon abhängen, ob bestimmte Regierungen bereit sein werden, als Gaststaat geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Naheliegend wäre es, ein Ort zu wählen, an dem die UN-Verwaltung selbst arbeitet, also vor allem New York oder Genf. Wenn eine Regierung einen anderen geeigneten Ort anbieten würde, könnte dies auch ein Anreiz sein. In Deutschland könnte beispielsweise die Bundesstadt Bonn in Betracht kommen.
Zusammensetzung, Wahl und Sitzverteilung
Zusammensetzung, Wahl und Sitzverteilung
Die konkrete Sitzverteilung wird in den internationalen Verhandlungen zur Gründung der Versammlung zu bestimmen sein. Nach den vom Komitee für eine demokratische UNO untersuchten Modellen könnten in Deutschland zwischen 7 und 22 der Abgeordnetensitze in der Parlamentarierversammlung gewählt werden.
Eine parlamentarische Versammlung bei der UNO würde allen Mitgliedsstaaten der UNO offenstehen.
Den an der Versammlung mitwirkenden Staaten soll es zunächst selbst überlassen bleiben, ob sie ihre Abgeordneten durch Direktwahlen oder indirekt aus der Mitte ihres nationalen Parlaments wählen lassen. Im letzteren Fall muss die Wahl das politische Spektrum im Parlament so gut wie möglich vertreten. Diskutiert wird darüber hinaus die Möglichkeit, Abgeordnete indirekt aus der Mitte von regionalen Parlamenten und parlamentarische Versammlungen wählen zu lassen sowie Städte und Kommunen einzubeziehen.
Da es sonst keine andere Möglichkeit gibt, sollen auch Länder, in denen es keine oder keine hinreichend allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche, geheime und faire Wahlen gibt, in der Versammlung durch Abgeordnete vertreten sein dürfen, solange diese vom verfassungsmäßig verankerten nationalen Parlament oder durch Direktwahlen gewählt wurden. Eine Ernennung durch die Regierung wäre in jedem Fall unzulässig. Ein pauschaler Ausschluss aller Abgeordneten eines Landes aus der Versammlung könnte auch die Opposition treffen und der entsprechenden Regierung deshalb sogar entgegenkommen.
Die in Washington D.C. ansässige Stiftung Freedom House veröffentlicht jedes Jahr eine Analyse über den Stand der Demokratie in allen UN-Mitgliedsstaaten. Nach der 2011 veröffentlichten Studie für 2010 stuft Freedom House 115 von 192 UN-Mitgliedern als sogenannte Wahldemokratien ein. Nach den Modellen des Komitees für eine demokratische UNO für die Sitzverteilung würde eine Mehrheit der Abgeordneten in der Parlamentarierversammlung aus diesen Wahldemokratien kommen.
Die Statuten der Parlamentarierversammlung könnten bei bestimmten Fragen geheime Abstimmungen vorsehen und es Regierungen so erschweren, das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter zu überwachen. Abgeordnete, die von einer Regierung unter Druck gesetzt werden, sollten die Möglichkeit haben, unter den Schutz der Versammlung und der internationalen Gemeinschaft gestellt zu werden. Eine Abberufung von Abgeordneten während der Dauer ihres Mandats sollte zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit nicht möglich sein.
Die Größe einer parlamentarischen Versammlung sollte ein möglichst gutes Gleichgewicht zwischen Repräsentativität und Effizienz darstellen. Je kleiner die Versammlung wäre, desto effizienter könnte sie arbeiten, aber desto weniger repräsentativ und demokratisch wäre sie auch. Die Obergrenze für ein effizientes Arbeiten, bei der zugleich die beste Repräsentativität erreicht werden könnte, liegt etwa zwischen 700 und 900 Abgeordneten. In dieser Größenordnung bewegen sich die meisten Modelle für die Sitzverteilung.
Die konkrete Sitzverteilung wird in den internationalen Verhandlungen zur Gründung der Versammlung zu bestimmen sein. Ein wesentliches Merkmal der Versammlung sollte sein, dass die Anzahl der in den verschiedenen Staaten zu wählenden Abgeordneten gestaffelt wird. Das wichtigste Kriterium, das hierfür herangezogen werden könnte, ist die Bevölkerungsgröße. Um ein Gleichgewicht zwischen dem Prinzip der demokratischen Repräsentation auf der einen Seite und der Gleichheit der Staaten auf der anderen Seite zu erreichen, bietet sich an, das Prinzip der degressiven Proportionalität anzuwenden. Demnach könnten in kleineren Staaten im Verhältnis mehr Abgeordnete gewählt werden als in großen Ländern. Angewandt wird dieses Prinzip unter anderem bei der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments.
Wenn die Sitze in der Parlamentarierversammlung direkt proportional zur Bevölkerungsgröße verteilt würden, dann würden rund 60 Prozent aller Abgeordneten aus den zehn bevölkerungsreichsten Ländern der Welt kommen, etwa 20 Prozent davon aus China und etwa 17 Prozent aus Indien. Die 128 Staaten mit der niedrigsten Bevölkerungsgröße kämen auf rund 8 Prozent der Abgeordneten. Eine direkt proportionale Sitzverteilung würde eine überwiegende Mehrheit der Länder marginalisieren und ist daher keine Option. Vorgeschlagen wird deshalb eine abgestufte Sitzverteilung nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität. Nach den Modellen des Komitees für eine demokratische UNO hätte China dann einen Sitzanteil zwischen etwa 3 und 10 Prozent und Indien zwischen etwa 2,8 und 9 Prozent.